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du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l.

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AGENDA 21: Prozess im Kleingartenwesen


l. Teil


Thesen:

1. Kleingärten sind mit ihren sozialen, ökologischen und städtebaulichen Funktionen integraler Bestandteil einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Sinne der Agenda 21. Diesen Charakter zu bewahren und auszubauen ist Anliegen von Staat, Ländern, Kommunen und auch der Kleingärtnerorganisationen.
Das Kleingartenwesen muss in seinen diesbezüglichen Angeboten den gesellschaftlichen Veränderungen entsprechen, um seinen Platz behaupten zu können.

2 Die Stadt der Gegenwart und Zukunft ist ohne Gärten nicht denkbar. Diese Aussage gegenwärtiger Stadtplanung muss auch den Kleingärten den ihnen gebührenden Platz einräumen.

3. Kleingärten eröffnen Kindern und Jugendlichen besondere Erlebniswelten, fördern deren körperliche und geistige Entwicklung, erzeugen Natur- und Umweltbewusstsein, sind persönlichkeitsprägend und beeinflussen deren Handeln auf Lebenszeit. Sie sind damit ein wesentliches Element der Naturerziehung und der Bewusstseinsbildung.

4. Für die Bewirtschaftung der Kleingärten sind zunehmend ökologische Grundsätze in Verbindung mit dem integrierten Pflanzenschutz zu verfolgen und durchgängig anzuwenden. Der Pflanzenbestand einer Kleingartenanlage soll unter Wahrung des Obst- und Gemüseanbaus eine maximale Artenvielfalt der heimischen Flora anstreben. Der Fachberatung erwächst daraus eine wachsende Bedeutung.

5. Die ökologiebetonte Bewirtschaftung der Kleingärten und deren Umfeld dient in Verbindung mit einer wirksamen Fachberatung der Fortbildung und der Bewusstseinsbildung Erwachsener innerhalb und außerhalb der Kleingärtnerorganisation.

6. Die gesundheitsfördernde Wirkungen der Gartenarbeit verdienen eine größere Beachtung, Bewertung und Anerkennung in der Öffentlichkeit.

7. Die integrativen Wirkungen der Kleingärtnervereine im sozialen Bereich gewinnen unter den Bedingungen der sich vollziehenden gesellschaftlichen Veränderungen eine wachsende Bedeutung.

8. Die aus den Aufgabenstellungen der Agenda 21 erwachsenden Aktivitäten setzen die organisierende Funktionalität der Kleingärtnervereine und –verbände voraus. Ohne diese ist die Realisierung vereinspezifischer Aktivitäten nicht denkbar.

9. Die Kommunen stehen in der Pflicht, lokale Agenden zu erarbeiten. Die Kleingärtner wollen in diesen Prozess einbezogen sein und ihren konkreten Beitrag im Konsens mit allen örtlichen Initiativen leisten.

Stellungnahme zur Agenda 21

Die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro beschlossene Agenda 21 stellt die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung in den Mittelpunkt gegenwärtiger und zukünftiger Wirtschaftsweisen, ökonomischer, ökologischer und sozialer Zielstellungen in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft.

Die diesbezüglichen Überlegungen gehen von der Notwendigkeit aus, dass die gegenwärtig lebenden und tätigen Menschen gegenüber zukünftigen Generationen verpflichtet sind, deren Aussichten auf Lebensqualität nicht negativ zu beeinflussen.

Auch das Kleingartenwesen steht vor der Aufgabe, das Gedankengut der Nachhaltigkeit in seinem Bereich zu popularisieren und praktisch umzusetzen. Dabei sind die auf ökologischem Gebiet bereits vor – und nachweisbaren Erfolge weiter auszubauen, neuen Erfordernissen entsprechend auszuweiten sowie den sozialen und städtebaulichen Aspekten größere Aufmerksamkeit zu widmen.

Von den insgesamt 40 Kapiteln des Agenda -Originaldokumentes lassen zumindest 10 direkte Beziehungen zum Kleingartenwesen herstellen und den sozialen, ökologischen und städtebaulichen Funktionen des Kleingartenwesens zuordnen.
Den sozialen Aspekten entsprechen die Aufgabenfelder Kinder- und Jugendarbeit (Kap. 25), Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins (Kap. 36), Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit (Kap. 6), Stärkung der Rolle der Nicht-Regierungs-Organisationen (Kap. 27) und Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21 (Kap. 28).
Die für die Kleingärtner relevanten ökologischen Fragen berühren die Kapitel 14, 15, 16 c und 18 mit den Schwerpunkten nachhaltige Landwirtschaft, biologische Vielfalt, Verbesserung des Umweltschutzes und Schutz der Süßwasserressourcen.

Das Kapitel 7 (Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung) veranlasst Überlegungen zu den Aufgaben der Kleingartenanlagen auch in den europäischen Städten und Gemeinden.

Die nach wie vor bedeutenden sozialen Funktionen des Kleingartenwesens entspringen dessen Wurzeln.

Die unsäglichen Lebensbedingungen in den Mietskasernen der Gründerjahre führten zum Entstehen der Kleingartenbewegung. Ein Hauptelement der Begründer-Aktivitäten bestand in dem Bestreben, Kindern und Jugendlichen Freiräume für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung zu schaffen. Auch unter den gegenwärtig veränderten gesellschaftlichen Bedingungen hat dieser Aspekt seine Bedeutung bewahrt.

Die Kleingärten bilden weiterhin Oasen für Kinder. Hier können sie spielen, die 5 Sinne prüfen und entwickeln, die (Garten) - Welt entdecken, erfahren den Wechsel der Tages- und der Jahreszeiten und deren Wirkungen auf Pflanze und Tier. Witterungsabläufe und deren Einflüsse auf Mensch und Natur, die gegenseitigen Abhängigkeiten von unbelebter und belebter Natur, lernen, was ökologische Beziehungen sind. Der Garten vermittelt die Erkenntnis, dass Nahrungsmittelproduktion harte Arbeit ist, zielgerichtete Planung und geduldiges Warten (Entwicklungszyklus der Kulturpflanzen) verlangt, Gefährdungen (Pflanzenschutz) und Kreisläufe (Kompost) bestehen und Naturstoffe (Boden, Wasser, Luft) unersetzbar und nicht austauschbar sind.

Die Möglichkeiten sind damit nicht erschöpft. Kleingärtnervereine/-verbände stellen Schulgärten, betreuen Schulklassen, unterstützen bzw. organisieren Schulgarten-wettbewerbe, bieten Biotope unterschiedlichster Art als Anschauungs-, Lehr-, Lern- und Untersuchungsobjekte an.

Lehr- und Lernpfade dienen der Verbreitung ökologischen Wissens und damit der Bewusstseinsbildung auch im Erwachsenenbereich.

Es ist anerkanntes Wissen, dass regelmäßige körperliche Belastung den der Gesundheit abträglichen Erscheinungen moderner Lebensweise entgegen wirkt. Dazu zählt neben den Möglichkeiten einer volks-sportlichen Belastung auch die Gartenarbeit.

Zweifellos ist der Kleingarten ein altersgemäßer Fitnessraum und Sonnenstudio zu-gleich mit positiven Auswirkungen auf die physische und psychische Stabilität der Kleingartennutzer.

Das mit der Gartenbewirtschaftung erzeugte Obst und Gemüse fördert eine gesunde Ernährungsweise und ist somit oft ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Entlastung der Haushaltskasse.


2. Teil

 

Es ist anerkanntes Wissen, dass regelmäßige körperliche Belastung den der Gesundheit Ökologisch orientiertes Gedankengut ist für die Kleingärtner von heute nicht mehr fremd. In den Kleingartenanlagen gibt es bereits vielfältige Initiativen/Aktivitäten, die zunehmendes umweltschonendes Kleingärtnern charakterisieren. Intensive Fachberatung auf allen Organisationsebenen hat dazu beigetragen. Dabei geht es nicht darum, ein „Zurück zur Natur“ zu postulieren, sondern vielmehr neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die praktische Arbeit einzuführen.
Die pflanzenbaulich bedeutsamen Merkmale nachhaltiger Landnutzung sind Ressourcenschonung (Schutz von Boden, Wasser, Luft, Erhalt der Produktions-grundlagen) und Erhalt der biologischen Vielfalt.

Die Kennzeichen ökologischen Gartenbaus (vielseitige Bodennutzung, weitgehender Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel, niedriger Düngeraufwand auf der Grundlage von Nährstoffanalysen, organische Dünger und Leguminosen als einzige Stickstoffquelle, Anwendung von mechanischen und physikalischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Unkräutern und Schadorganismen) sind die Merkmale, an denen sich die Bewirtschaftung von Kleingärten orientieren sollte.

Der dramatische Rückgang von Pflanzen- und Tierarten in der Gegenwart stellt alle, die in die Kreisläufe des Naturhaushaltes eingreifen, vor die Frage nach ihren Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Die im Rahmen einer kleingärtnerischen Nutzung mögliche Vielfalt an empfehlens-werten gärtnerischen Kulturpflanzen ist im Allgemeinen noch längst nicht aus-geschöpft. Diese in Mischkultur angebaut, nach dem Vorbild des Bauerngartens gestaltet, naturnah, ökologisch oder gar biologisch betrieben, das muss das Leitbild des Kleingartens der Zukunft sein.

Die positiven Wirkungen einer artenreichen Flora aus Kultur- und Wildpflanzen als Voraussetzung für eine artenreiche Fauna wird durch künstlich angelegte Lebensräume (Biotope) wie z.B. Altholz-, Totholz - und Steinhaufen, Feuchtbiotope, berankte Laubenwände und Pergolen, Nisthöhlen und Überwinterungsangebote aller Art unterstützt. Dabei ist möglichst der Grundsatz zu beachten, dass ein großes Biotop ökologisch wertvoller ist als viele kleine.

Diese und andere Möglichkeiten zu nutzen bedeutet nicht, dass Kleingartenanlagen zukünftig den Status eines Naturschutzgebietes erreichen sollen. Die Gärten sollen nach wie vor den individuellen Vorstellungen der Kleingärtner gerecht werden. Ein Familiengarten wird und soll anders gestaltet sein als ein Seniorengarten; der reine Nutzgarten wird dem ausgesprochenen Naturfreund fremd bleiben.
Boden- und Wasserschutz sind eng mit den Fragen der Düngung und des Pflanzenschutzes verbunden. Regelmäßige Standardbodenuntersuchungen und eine auf einer Nährstoffbilanz beruhende Düngungsempfehlung werden deshalb durchgängig und unumgänglich werden.

Der Verzicht auf leichtlösliche Düngemittel und Torf, Düngung und Bodenver-besserung vorrangig über Kompost, Bodenbedeckung, geordnete Fruchtfolge, Mulch- und Gründüngung sind wichtige Eckpfeiler einer umweltverträglichen Düngestrategie.
Diese Maßnahmen sowie eine am Bedarf orientierte Zusatzbewässerung sind zugleich ein wesentlicher Beitrag zum Schutz des Grundwassers.

Der Kleingarten bietet für den Nutzer die einzigartige Möglichkeit, durch selbst-bestimmtes umweltverträgliches Handeln gesundes Obst und Gemüse für den Eigenverbrauch heranzuziehen.

Pflanzenschutzmaßnahmen im Kleingarten erfolgen nach den Prinzipien des „Integrierten Pflanzenschutzes“.

Das bedeutet die Ausschöpfung aller vorbeugenden Pflanzenschutzmaßnahmen, z. B. optimale Düngung und Standortverhältnisse, Mischkultur und geeignete Fruchtfolgen, mit dem Ziel, den Einsatz von chemischen Bekämpfungsmitteln weitgehend zu vermeiden.

Die gezielte Pflanzenauswahl, insbesondere bei Obst und Gemüse, hat einen hohen Stellenwert im Rahmen des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Krankheitsunempfindliche Arten und Sorten und solche, die der regionalspezifischen Situation (örtliche Klima – und Bodenverhältnisse) angepasst sind, sind zu bevorzugen.

Ergänzt werden diese umweltgerechten Pflanzenschutzmaßnahmen durch den Einsatz von Nützlingen und Pflanzenstärkungsmitteln sowie die Verwendung von Kulturnetzen und Vliesen.

Vereine und Verbände als eine Gemeinschaft von Personen mit gleichen Zielstellungen, Interessen und Handlungsfeldern, so auch für Kleingärtnerorganisationen zutreffend, haben die besten Voraussetzungen, Agenda -Vorhaben zu erarbeiten, zu bündeln und zu realisieren.

Das erfordert von den Vorständen eine umfängliche und kontinuierliche Informations-, Werbungs- und Überzeugungsarbeit.

Zweckmäßig ist es dabei, auf der Grundlage einer Analyse des Ist-Zustandes im Tätigkeitsbereich eine Zielstellung (ein Leitbild) mit einem dazugehörenden Aktions-plan zu erarbeiten und von der Mitgliederversammlung beschließen zu lassen.

Agenda – Projekte können und sollen möglichst alle (viele) Mitglieder mobilisieren und zur Mitwirkung anregen. Erst dann entsprechen sie dem Geist der Agenda 21.
Um dieser Zielstellung gerecht werden zu können, erwächst dem Verein eine deutlich zunehmende Rolle.

Das Konzept „Lokale Agenda“ fordert die Kommunen auf, ihren konkreten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Damit wird das zunächst abstrakte Ziel „Nachhaltige Entwicklung“ auf konkrete kommunal-politische Teilziele, Maßnahmen und Projekte gerichtet.
Die Kleingärtner sind aufgefordert, sich in diese Prozesse einzubringen. Dabei geht es darum, ihre Vorstellungen und Zielsetzungen im Konsens mit Initiativen anderer Organisationen, Wirtschaft, Verwaltung und Politik abzustimmen und umzusetzen. Sie dürfen sich in ihren Bemühungen und Angeboten einer Tatsache sicher sein:

Es gibt kein Gebiet kommunaler Aufgaben, welches das Kleingartenwesen nicht direkt oder indirekt berührt. Berührungsängste darf es nicht geben, eher ist die Mitarbeit anzubieten, Hilfe und Unterstützung zu fordern. Ihre diesbezüglichen Aktivitäten dienen letztlich sowohl im engeren als auch im weiteren Sinne der Verwirklichung des sozialen Anliegens der Kleingartenbewegung „Grün für alle“ zu gestalten und zu bieten.

Garten- und Vereinsarbeit sowie ehrenamtliche Arbeit eröffnen vielfältige Integra-tionsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten, vom Kind über Alleinerziehende, Arbeitslose, Senioren bis zum ausländischen Mitbürger.

Die Stadt ist ohne Gärten nicht denkbar. Diese Aussage gegenwärtiger Stadtplanung muss die Kleingärten einbeziehen. Dazu ist unabdingbar, dass Kleingärten in Wohnungsnähe gehören und allen Versuchen der Flächenumwidmung energisch entgegen zu wirken ist.
Kleingärten haben zwar einen festen Platz im Beziehungsgefüge nachhaltiger Stadtentwicklung, müssen sich jedoch durch entsprechende Flexibilität und Reaktion auf die sich verändernde Gesellschaft sowie auf konkurrierende Strömungen und

Freizeitangebote ständig neu behaupten und ihre Existenz als gesellschaftlich relevant nachweisen.