|
KLEINGÄRTNERVEREINIGUNGEN!
Weitere Ziele sind: - die nationalen
Ligen ideell bei der Ausführung der in der Präambel angeführten
Ziele zu unterstützen und deren Zusammenarbeit untereinander zu fördern.
Es organisiert einen Erfahrungsaustausch in allen Fragen, welche das Kleingartenwesen
betreffen. - Gärten,
welche entweder in Gartenanlagen zusammengeschlossen sind und den Familien
oder eventuell Einzelpersonen von öffentlichen oder privaten Stellen
zur gärtnerischen Nutzung - für den Eigenbedarf - zur Verfügung
gestellt werden. Sie dürfen nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken
gebraucht werden Zweck und
Ziele des Office gelten sowohl für die Mitgliedsverbände des
Office wie auch für die nationalen Verbände welche durch Kooperations
- bzw. Assoziationsvereinbarungen mit dem Office verbunden sind. Mitgliedschaft im Office Das Office setzt sich aus nationalen Mitgliedern zusammen. Mitglied des Office kann jeweils pro Land nur ein Verband werden, der in seinem Land die Vereine zusammenschließt, deren Zweck darin besteht, das Kleingartenwesen in ihrem Land zu verbreiten. Für den Fall, dass es in einem Land mehrere Verbände gibt, welche die erforderlichen Bedingungen erfüllen und dem Office beitreten wollen, bilden diese Verbände ein offizielles nationales Komitee, durch das sie im Office vertreten sind. Der nationale Verband oder das nationale Komitee eines Landes stellt das "nationale Mitglied" dar. Die Kleingärtnerbewegung gewährt keiner nationalen Vereinigung eine Vorherrschaft oder ein Privileg auf Grund ihrer Mitgliederzahl, ihres Gründungsdatums oder der Zahl ihrer Gärten. Die Vereinigungen der Kleingärtner, welche Mitglied der Kleingärtnerbewegung sind, dürfen keine wirtschaftlichen oder auf die Erzielung von Gewinn gerichteten Ziele verfolgen. Die Vereinigungen,
welche die vorhin aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und
sich um die Mitgliedschaft im Office bewerben wollen, müssen: Die Aufnahme
erfolgt durch die Vollversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Zusammenarbeit mit Kleingärtnerverbänden die nicht Mitglied im Office sind Die Zusammenarbeit mit nationalen Kleingartenverbänden, welche einzelne Bedingungen der Statuten des Office nicht erfüllen, kann auf Basis von Kooperationsvereinbarungen oder von Assoziationsvereinbarungen geschehen. WIR FREUEN
UNS AUF IHRE MELDUNG
|