Kontakt

Office International
du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l.

20, Rue de Bragance
L-1255 LUXEMBOURG

Tel.: 00352/453231
Fax: 00352/453412
E-Mail:
office-international
Homepage:
jardins-familiaux.org

 
  

 



INFORMATION AN ALLE INTERESSIERTE

KLEINGÄRTNERVEREINIGUNGEN!

Zweck und Ziel des Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a.s.b.l welcher die Verbände aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen,, Schweden, der Schweiz und der Slowakei mit mehr als 3.000.000 Kleingärtnerfamilien vereint.


Die Ziele des Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux, dem Zusammenschluss der europäischen Kleingärtnerverbände, bestehen neben seiner sozialen Aufgabe hauptsächlich darin den Natur – und Umweltschutz, die Landschaftspflege und die biologische Vielfalt in Flora und Fauna zu fördern.

Weitere Ziele sind:

- die nationalen Ligen ideell bei der Ausführung der in der Präambel angeführten Ziele zu unterstützen und deren Zusammenarbeit untereinander zu fördern. Es organisiert einen Erfahrungsaustausch in allen Fragen, welche das Kleingartenwesen betreffen.

- seinen Mitgliedern informatorische Unterstützung zu leisten und ihnen Anregungen bei der Organisation von Studienreisen, Seminaren und Konferenzen zu geben. Es fördert den Austausch von Erfahrungsberichten, Plänen von neuzeitlichen Kleingartenanlagen, Zeitschriften usw.,

- den nationalen Verbänden Diskussionsthemen, gemeinsame Aktivitäten und Richtlinien für spezifische Tätigkeiten vorzuschlagen, welche als Empfehlung in nationalen Regelungen eingearbeitet werden sollen, um es so den Verbänden zu ermöglichen, die sozialen Aufgaben der Bewegung in den Bereichen der Familie, der Senioren, der Kinder und Jugendlichen, der Behinderten, dem Natur- und Umweltschutz und der sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu verdeutlichen,

- Verbindungen zu den europäischen und internationalen Behörden und Institutionen herzustellen zur Verständigung über die notwendige rechtliche Absicherung der individuellen Familiengärten und Kleingartenanlagen,

- das Bewusstsein der Notwendigkeit der Kleingärten zur Verbesserung der Umweltverhältnisse und zum Schutz der Natur zu entwickeln, dabei sind Kleingärten:

- Gärten, welche entweder in Gartenanlagen zusammengeschlossen sind und den Familien oder eventuell Einzelpersonen von öffentlichen oder privaten Stellen zur gärtnerischen Nutzung - für den Eigenbedarf - zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken gebraucht werden

- oder Hausgärten von Personen, welche Mitglieder einer Kleingärtnerorganisation sind unter der Bedingung, dass auch sie die Gärten zu einem nicht erwerbsmäßigen Zweck gebrauchen

Zweck und Ziele des Office gelten sowohl für die Mitgliedsverbände des Office wie auch für die nationalen Verbände welche durch Kooperations - bzw. Assoziationsvereinbarungen mit dem Office verbunden sind.

Mitgliedschaft im Office

Das Office setzt sich aus nationalen Mitgliedern zusammen.

Mitglied des Office kann jeweils pro Land nur ein Verband werden, der in seinem Land die Vereine zusammenschließt, deren Zweck darin besteht, das Kleingartenwesen in ihrem Land zu verbreiten.

Für den Fall, dass es in einem Land mehrere Verbände gibt, welche die erforderlichen Bedingungen erfüllen und dem Office beitreten wollen, bilden diese Verbände ein offizielles nationales Komitee, durch das sie im Office vertreten sind.

Der nationale Verband oder das nationale Komitee eines Landes stellt das "nationale Mitglied" dar.

Die Kleingärtnerbewegung gewährt keiner nationalen Vereinigung eine Vorherrschaft oder ein Privileg auf Grund ihrer Mitgliederzahl, ihres Gründungsdatums oder der Zahl ihrer Gärten.

Die Vereinigungen der Kleingärtner, welche Mitglied der Kleingärtnerbewegung sind, dürfen keine wirtschaftlichen oder auf die Erzielung von Gewinn gerichteten Ziele verfolgen.

Die Vereinigungen, welche die vorhin aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und sich um die Mitgliedschaft im Office bewerben wollen, müssen:

- ihre Absicht dazu erklären, indem sie einen entsprechenden Antrag in einer seiner drei offiziellen Sprachen ans Office richten,

- sich verpflichten, die Satzung und die unterzeichneten Texte des Office zu beachten,

- sich zur Zahlung des von der Vollversammlung festgelegten Jahresbeitrages verpflichten.

Die Aufnahme erfolgt durch die Vollversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

Zusammenarbeit mit Kleingärtnerverbänden die nicht Mitglied im Office sind

Die Zusammenarbeit mit nationalen Kleingartenverbänden, welche einzelne Bedingungen der Statuten des Office nicht erfüllen, kann auf Basis von Kooperationsvereinbarungen oder von Assoziationsvereinbarungen geschehen.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE MELDUNG
WIR FREUEN UNS KONTAKT MIT IHNEN AUFNEHMEN ZU KÖNNEN