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Kooperationsvertrag zwischen dem Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a.s.b.l. und
der Association for Japan Allotment Garden
Zwischen dem Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a.s.b.l.
vertreten durch seinen zur Zeit amtierenden Vorstand und der Vereinigung « Association for Japan Allotment Garden »
vertreten durch seinen Präsidenten Yoshiharu MEGURIYA und seinen
Generalsekretär Yoshinori KASUYA wurde folgender Kooperationsvertrag abgeschlossen :
Ziel :
Der Kooperationsvertrag wird abgeschlossen mit dem Ziel die freundschaftlichen Verbindungen zwischen den japanischen und europäischen Kleingärtnern zu vertiefen, den fruchtbringenden Gedankenaustausch zu intensivieren und die Entwicklung des Kleingartenwesens in Japan zu stimulieren.
Rechte und Pflichten :
Die Kleingärtnerverbände welche mit dem Office durch eine Kooperationsvereinbarung verbunden sind, haben das Recht:
- an den internationalen Kongressen teilzunehmen
- die zweimal im Jahr erscheinende Zeitschrift: Bindestrich zu erhalten
- auf die Teilnahme an einem jährlichen Gedankenaustausch mit dem Vorstand
- in den Grenzen der Kompetenzen des Office Hilfe und Unterstützung des Office und seiner Mitglieder zu erhalten
Sie verpflichten sich:
die Ziele, die Statuten und die Geschäftsordnung des Office International zu beobachten. Die Statuten und die Geschäftsordnung, welche als Anlage beigefügt sind, sind integraler Bestandteil des Vertrages.
- den von der Vollversammlung festgelegten Beitrag zu zahlen
- einmal im Jahr das Office über die Entwicklung der Kleingartenbewegung in ihrem Land zu informieren
- ihre Zeitschriften ans Office zu schicken
Beitrag :
Der jährliche Beitrag wird jedes Jahr von der Vollversammlung des Office gemäß der zur Zeit anwendbaren Regeln festgesetzt.Die japanischen Kleingärtner werden von dem Beschluss binnen 6 Wochen, welche auf die Vollversammlung folgen, in Kenntnis gesetzt.
Der Beitrag ist jedes Jahr vor dem 31. März zu zahlen.
Dauer :
Der Kooperationsvertrag tritt in Kraft am 17. März 2007. Er ist für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.
Wenn er nicht mittels Einschreibebrief 2 Monate vor seinem normalen Ende gekündigt wird, läuft er stillschweigend von Jahr zu Jahr weiter.
Kündigung des Kooperationsvertrages
Der Kooperationsvertrag wird als automatisch gekündigt angesehen, wenn der japanische Kleingärtnerverband sich weigert, den jährlichen Beitrag in dem vom Vertrag vorgesehenen Zeitrahmen zu zahlen und er nach schriftlicher Mahnung, welche 2 Monate nach dem Stichdatum geschickt wird, seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Vollversammlung kann auch ein vorzeitiges Ende des Kooperationsvertrages mit einer 2/3 Stimmenmehrheit beschließen, wenn der japanische Kleingärtnerverband gegen die Ziele und Interessen des Office verstößt.
Der Vorstand nimmt Kenntnis von der automatischen Kündigung oder von der vorzeitigen Beendigung des Vertrags und informiert den Verband schriftlich hierüber.
Arbeitssprachen
Die offiziellen Sprachen des Office sind französisch, englisch und deutsch.
Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit
Das luxemburgische Gesetz ist anwendbar.
Die luxemburgischen Gerichte sind für Streitfälle zuständig..
Für den Vorstand
des Office International du Coin de
Terre et des Jardins Familiaux
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Für die Vereinigung
Association for
Japan Allotment Garden |
Eugeniusz KONDRACKI
Präsident
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Yoshiharu MEGURIYA
Präsident |
Wilhelm WOHATSCHEK
Vorstandsvorsitzender |
Yoshinori KASUYA
Generalsekretär |
Malou WEIRICH
Generalsekretärin |
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