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Office International
du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l.

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Resolution

des 32. Kongresses des Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a.s.b.l.

vom 24. - 26. August 2000 in Lausanne 

Im Mittelpunkt der Beratungen auf dem 32. Kongreß des Office International vom 24. - 26. August 2000 in Lausanne stand vorrangig das Thema "Soziale Aspekte des Kleingartenwesens in Europa".

Nach einer vorhergegangenen Umfrage in den nationalen Verbänden und einem Grundsatzreferat mit ausführlicher Diskussion zu diesem Thema beschließt die Plenarversammlung folgende Resolution:

Seit jeher haben Kleingärten in den meisten europäischen Staaten eine wichtige soziale und sozialpolitische Funktion. Angesichts zunehmender Einschnitte in das soziale Netz in allen Ländern, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität, fallen dem Kleingartenwesen heute verstärkt wichtige Aufgaben zu.

° Die veränderte Arbeitswelt mit ihren hohen physischen und psychischen Belastungen für die Menschen erfordert in zunehmendem Masse Rekreation und Regeneration in der Natur, die der Kleingarten in hervorragender Weise bietet.

° Für Familien mit Kindern ist der Kleingarten die ideale Ergänzung zur Wohnung. Gerade kinderreiche Familien, die sich nur selten einen Urlaub leisten können, finden im Kleingarten Erholung, die bezahlbar ist. Das gemeinsame Erleben der Natur läßt die Familie Gemeinschaft und Solidarität Generationen übergreifend erfahren.

° Die Integrationsfähigkeit des Kleingartenwesens bietet nicht nur  Alleinerziehenden und Singles, sondern auch Aus- und Umsiedlern sowie ausländischen Mitbürgern und selbst behinderten Menschen besondere Chancen zur Herstellung und Pflege sozialer Kontakte.

° Die Zahl der Menschen, die nicht mehr am Berufsleben teilnehmen, wächst stetig. Die Menschen werden immer älter. Die Lebenserwartung von derzeit durchschnittlich 75 Jahre steigt nachweislich. Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung wird noch deutlicher anwachsen. In dieser Situation wird für noch mehr ältere Menschen der Kleingarten zu einer sinngebenden Tätigkeit im Ruhestand.

° Die durch Arbeitslosigkeit und Vorruhestand bedingte ungewollte Freizeit wird kompensiert, indem berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten in der Vereins- gemeinschaft unter Beweis gestellt werden können. Die Anerkennung der eigenen Leistung durch die Gemeinschaft hilft dabei, sich die Selbstachtung zu bewahren.

In Zeiten, da der Staat sich aus vielen sozialen Bereichen zurückzieht, übernehmen Kleingärtnervereine im Sinne des Subsidiaritätsprinzips noch vermehrt wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Daraus ergibt sich für die Staaten die Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für das Kleingartenwesen zu verbessern. Diese soziale Verpflichtung entspricht auch dem "gemeinsamen europäischen Erbe", dessen Bedeutung die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarates im Oktober 1997 erneut bekräftigten.
Aus diesen Gründen fordern die Delegierten des 32. internationalen Kongresses des Office International als Vertreter von über drei Millionen Kleingärtner- familien alle Entscheidungsträger auf allen Ebenen der Politik und Verwaltung auf, den folgenden unverzichtbaren Grundsätzen für das Kleingartenwesen in ihren Entscheidungen Rechnung zu tragen.

Der Kongreß erwartet von den zuständigen Behörden auf europäischer, nationaler, regionaler wie auch lokaler Ebene, das Kleingartenwesen als Bestandteil des gemeinsamen europäischen Erbes in diesem Bestreben zu unterstützen.

Sie fordern deshalb:

1. Bestehende Kleingartenanlagen sind überall in Europa zu erhalten. Dazu müssen sie - soweit noch nicht geschehen - beschleunigt durch Bebauungspläne oder durch andere gesetzliche Regelungen abgesichert werden. Dies gilt für alle Kleingartenanlagen, unabhängig von ihrer Größe. Für künftigen Bedarf müssen unbedingt Flächen für Neuanlagen ausgewiesen werden.

2. Um auch in Zukunft breiten Bevölkerungskreisen die Anpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen, ist eine sozialverträgliche Pachtpreisbindung zu gewährleisten.

3. Die Kosten wie z.B. Steuern, Gebühren und Beiträge usw., welche von den Kleingärtnern getragen werden müssen, können nicht weiter angehoben werden, weil sonst die Finanzierbarkeit der Kleingärten in Frage gestellt wird und ganze Kleingartenanlagen europaweit in ihrem Bestand gefährdet sind.

4. Wegen der herausragenden sozialpolitischen Rolle des Kleingartenwesens in Europa ist eine finanzielle Förderung nach wie vor unabdingbar und muß weiterhin gewährleistet sein.

5. Wo eine solche Förderung nicht oder nicht mehr erfolgt, sind die in der Verantwortung stehenden politischen Kräfte aufgerufen, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen hierfür zu schaffen.

Nur so kann die wichtige sozialpolitische Aufgabe des Kleingartenwesens in Europa auch für die Zukunft gesichert werden.

Lausanne, am 26. August 2000.



Entschließung: "Ökologische" Aspekte des Kleingartenwesens.

Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus den verschiedenen europäischen Ländern sind überzeugt von der ökologischen Bedeutung der Kleingärten. Dies haben die nationalen Kleingärtnerorganisationen wie auch der internationale Verband, das Office International, in zahlreichen Verlautbarungen, vor allem aber durch ihr praktisches Handeln, immer wieder gezeigt.

Auch auf dem XXXII Kongress des Office International in Lausanne war diese für die Zukunft unserer Gesellschaft wichtige Problematik Gegenstand der Diskussionen. Folgende Aspekte dieser Erörterungen wurden dabei besonders herausgestellt:

° Kleingartenanlagen liegen in der Regel in dicht besiedelten Gebieten. Sie sind daher für zahlreiche Menschen – Kleingärtner und Bürger - ein notwendiger Naherholungsraum, der wenig Mobilität erfordert und damit die Umwelt schont. Als wertvolle Grünflächen bieten sie Pflanzen und Tieren Überlebensraum und tragen zum Artenerhalt und zur Artenvielfalt bei. Dies wird vor allem gewährleistet durch die Bevorzugung standortgerechter Pflanzen und Sorten.

° Der Boden ist Grundlage für den Fortbestand des Lebens von Pflanzen, Tieren und Menschen. Zur Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit ist eine nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung desselben geboten. Diese fördert auch die Nützlinge und ein aktives Bodenleben. Daher ist der biologische Anbau gezielt zu unterstützen und auf chemisch-synthetische Dünger und Pflanzenschutzmittel möglichst zu verzichten.

° Eine den natürlichen Kreislauf fördernde Kompostwirtschaft, der Anbau von Mischkulturen, standortangepasste, robuste und gesunde Pflanzen sowie eine ausgewogene Fruchtfolge und ein umweltgerechter Pflanzenschutz erhalten den Boden fruchtbar und beugen dem Befall der Pflanzen durch Schädlinge und Krankheiten vor.

° Die bedarfsgerechte Anwendung von gutem Kompost erhält den Boden fruchtbar. Zur Abschätzung des Nährstoffbedarfs dienen Bodenproben. Bei der Ausbringung von Holzasche und der Nutzung des Dachwassers ist auf eine mögliche Überkonzentration von Schadstoffen besonders zu achten. Der verantwortungsvolle Umgang mit Wasser im Garten trägt zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei.

° Gesunde Pflanzenreste werden nicht verbrannt, sondern kompostiert. Sammelstellen und Rücknahmeaktionen für alte Chemikalien unterstützen die Entsorgung von Abfall entsprechend den umweltrechtlichen Bestimmungen.

Die genannten ökologischen Aspekte sind auch von erheblicher gesellschaftspolitischer Relevanz und werden von der Kleingartenbewegung unter der Bevölkerung verbreitet. Über die jeweilige physische und psychische Erholung der Menschen hinaus bilden sie das Fundament einer dauerhaften Gartennutzung und damit zugleich auch Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen.

Lausanne, am 26. August 2000.




Entschließung "Raumplanerische Aspekte" des Kleingartenwesens.

Die Kleingärtner aus ganz Europa wissen um die Bedeutung des Kleingartenwesens. Diese besteht vor allem in der Erhaltung des Bodens als Voraussetzung für eine gesunde Ernährung, in seinem Beitrag zur Pflege und Erhaltung des Stadtgrüns sowie in einer Verbesserung des Stadtklimas.

Dieser Beitrag der Kleingärtner zur öffentlichen Wohlfahrt findet in unserer Gesellschaft leider eine viel zu geringe Beachtung. Aus diesem Grunde werden u.a. immer noch Kleingartenanlagen durch städtebauliche Überplanungen beseitigt oder an die Peripherie der Städte verlagert.

Angesichts dieser Entwicklung sind Strategien notwendig, die unseren Zielen eine nachhaltige Wirkung verleihen. Solche sind insbesondere: 

° Verbesserung des Erfahrungsaustausches und Koordinierung der Vorhaben und Projekte im kleingärtnerischen Bereich.

° Zusammenarbeit bei Planung und Verwirklichung von Projekten mit den Vertretern von Politik und Verwaltung, aber auch mit gleichgerichteten Organisationen und Interessenverbänden.

° Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer besseren Information und Aktivierung der Bevölkerung im Interesse unserer Ziele.

° Stärkung der Eigenverantwortung der Kleingärtner im Bereich der Selbstverwaltung der Kleingartenanlagen.

Diese Strategien dienen in erster Linie der Sicherung der vorhandenen Kleingartenareale. Sie sind auf der Ebene der EU, der einzelnen Länder und Kommunen zu realisieren, die in Gesetzen und Verordnungen die raumplanerischen Voraussetzungen schaffen.

Die Entwicklung und Sicherung obliegt vorrangig den Kommunen. Hier ist eine Mitwirkung der Kleingärtner auf allen Ebenen der Planung und Sicherung von Kleingartenanlagen zu fordern.

Die Politiker in den Kommunen sind auf ihre besonderen Verpflichtungen gegenüber den ökologischen und sozialen Zielen des Kleingartenwesens hinzuweisen und entsprechend zu informieren.

Dies gilt auch für die Öffentlichkeit auf kommunaler Ebene. Insbesondere sind Presse und andere Medien für die Belange des Kleingartenwesens zu mobilisieren, um notwendige politische Entscheidungen zu beeinflussen.

Lausanne, am 26. August 2000.