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des Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a.s.b.l. vom 22. – 24. August 2002 in York
Alle europäischen Kleingärtnerverbände bestätigen die soziale, ökonomische und ökologische Funktion des Kleingartenwesens. Obwohl sich die Bedingungen seit seiner Schaffung Ende des 19. Jahrhunderts geändert haben, trägt die Kleingartenbewegung bei der Suche nach Lösungen der dringenden Fragen, welche sich im städtischen Bereich, im Bereich des Natur- und Umweltschutzes und für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung stellen, bei. Dieser Beitrag zum Wohl aller wird noch nicht genügend von der Gesellschaft wahrgenommen und immer wieder werden Kleingartenanlagen abgesiedelt. Gruppen von Gärten werden ersatzlos umgewidmet oder sehr weit von ihrem Standort entfernt an die Stadtgrenzen verlegt, damit andere städtische Projekte realisiert werden können; manchmal sind die vorgeschlagenen Ersatzgrundstücke zahlreichen Belastungen ausgesetzt (Nähe einer Autobahn, eines Verteilers oder einer Schuttablage...). Die Kleingärten sind jedoch ein Schlüsselelement der Lebensqualität der Stadtbewohner, sie können nämlich den Kontakt, die Begegnung zwischen Personen aller Altersgruppen, von verschiedenen sozialen, ethnischen und religiösen Schichten stimulieren. Die Gemeinden müssten deshalb folgenden Empfehlungen Rechnung tragen: · Die Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme des Bedarfs an Grünzonen einschließlich Kleingartenanlagen. Bei der Feststellung von Bedarfsdefiziten müssen diese auf klaren Kriterien zur Bereitstellung von weiteren Grünzonen, auch für Kleingartenanlagen, basieren. · Bereitstellung von Grundstücken für das Anlegen von Kleingärten in der Nähe von Wohnsiedlungen mit hoher Baudichte, · Verpflichtung, geeignetes Ersatzland zu finden, welches leicht zu erreichen ist und nahe an den Wohnungen der Gärtner liegt, wenn bestehende Kleingartenanlagen anderen Projekten von öffentlichem Nutzen weichen müssen. Diese Bedingungen sind noch berechtigter für Behinderte, Senioren und Familien mit Kleinkindern, · Notwendigkeit sowohl die Kleingärten als auch die Grünzonen und öffentliche Parks, welche die grünen Lungen der Städte sind, abzusichern, um so den Empfehlungen der Agenda 21 zu folgen. Wirksame Strategien im Interesse unserer Zielstellungen müssten auch folgende Schwerpunkte enthalten: · Verbesserung der Informations- und der Öffentlichkeitsarbeit über die nutzbringenden Aspekte des Kleingartens sowie der Unterstützung der Presse und anderen Medien für die Forderungen und Ziele der Kleingartenbewegung, · Intensivierung des Erfahrungsaustausches sowie der Koordination von besonderen Projekten im Kleingartenbereich, · Stärkung der individuellen Verantwortung jedes einzelnen Kleingärtners für den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung. · Einordnung der Tätigkeiten der Kleingärtner in die Strategien und Forderungen der lokalen Agenda 21. Diese Strategien sind nur wirksam, wenn die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten ihre Gesetzgebung, welche die bestehenden Kleingärten schützt, verstärken und die lokalen Behörden die Kleingärten in die Raumordnungspläne der Städte integrieren. Es ist speziell unerlässlich, dass die Kooperation der lokalen Behörden mit den Vertretern der Kleingartenorganisation in allen Planungsetappen gesichert wird.
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