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Festveranstaltung zum Tag des Gartens 2023 ein voller Erfolg

Unter dem Motto „Kleingärten: Vielfalt, die begeistert!“ feierten am 11. Juni 2023 in ganz Deutschland wieder viele Kleingärtnerinnen und Kleingärtner den Tag des Gartens mit offenen Gärten, Feierlichkeiten und Aktionen für Jung und Alt und mit Gästen aus Politik und Verwaltung.

Neben einer großen biologischen Vielfalt ist es vor allem die soziale und kulturelle Vielfalt, die das Kleingartenwesen in Deutschland prägt. Viele Millionen Menschen verschiedener Generationen, sozialen Hintergründe und Herkunftsländer engagieren sich Jahr für Jahr. Sie sorgen in den rund 13.500 unter dem Dach des BDG organisierten Kleingartenvereinen dafür, dass diese grünen Oasen Orte bleiben, die an Vielfältigkeit kaum zu übertreffen sind.

Auf Anregung des BDG wird der Tag seit 1984 gefeiert, immer am zweiten Sonntag im Juni. Traditionsgemäß übernimmt jedes Jahr einer der 20 im BDG organisierten Landesverbände die Durchführung der bundesweit zentralen Auftaktveranstaltung für das grüne Feiertagswochenende. In diesem Jahr waren es sogar zwei: der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. und der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V.. Besonderer Anlass: Beide Verbände feierten zusätzlich ihr 100-jähriges Verbandsjubiläum!

Im Bunten Garten in Mönchengladbach eröffneten die beiden Vorsitzenden der Landesverbände, Rolf Rosendahl (LV Westfalen und Lippe) und Michael Franssen (LV Rheinland) die Festveranstaltung. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsidenten Hendrik Wüst überbrachte sein Video-Grußwort und seine Wertschätzung für das Kleingartenwesen: „Das Kleingartenwesen in Nordrhein-Westfalen hat Verfassungsrang. Diese Stellung ist einmalig im gesamten Bundesland.“ Dirk Sielmann, Präsident des BDG, unterstrich die wichtige Rolle von Kleingärten für die Stadtentwicklung und die Bürgermeisterin der Stadt Mönchengladbach, Josephine Gauselmann, wiederum hob die interaktive Kraft der Kleingärten in ihrem Grußwort hervor.

Den zahlreichen Gästen aus ganz Deutschland bot sich ein buntes Programm für Jung und Alt mit Fachinformationen, einem „Markt der Möglichkeiten“ mit Partnern des organisierten Kleingartenwesens, musikalischer Unterhaltung und vielfältigen Mitmach-Aktionen. Besonderes Highlight: Die Stiftung eines Rotahorns für den Bunten Garten seitens der beiden Landesverbände und die gemeinsame Baumpflanzung mit Gästen aus dem Verbandswesen und der Landes- und Kommunalpolitik.

Ein äußerst gelungenes Fest für die Vielfalt und den anhaltend unschätzbaren Wert des Kleingartenwesens!

Eva Foos, BDG
Bilder: Hans-Peter Reichartz

Mehr dazu:

bit.ly/Tag-des-Gartens-Rheinland

https://bit.ly/Tag-des-Gartens-Westfalen-Lippe

Gut für die Sache der Kleingärten in ganz Deutschland Der innovative
Neubau des neuen Bundeszentrums schreitet voran

Der BDG als Dachverband der Kleingartenvereine Deutschlands bekommt in Berlin ein neues Bundeszentrum. Dieses Bundeszentrum wird ein offenes Haus mit Veranstaltungsräumen und einer Ausstellung zur künftigen Entwicklung der Kleingärten im Zeichen des Klimawandels sein. Nach der Fertigstellung sind alle interessierten Kleingartenvereine eingeladen, das Haus und die Ausstellung zu besuchen.

Es war absehbar, dass der BDG aus seinen jetzigen Räumen hinausmuss. So oder so musste ein neuer Ort gefunden werden, der idealerweise auch gleich mit neuen Möglichkeiten der politischen Interessenvertretung einhergehen sollte. Das Konzept, das der BDG daraufhin entwickelte, traf im Haushaltsausschuss des Bundestages auf offene Ohren und ließ sich perfekt mit dem Ziel der Bundesregierung kombinieren, mit konkreten Projekten eine innovative Holzbauweise in Deutschland zu etablieren und zu fördern. Bereits jetzt ist das neue Bundeszentrum zu einem wichtigen Referenzprojekt für andere künftige Gebäude aus Holz geworden, u.a. den geplanten Neubau von Teilen des Bundesfinanzministeriums.

Nach dem Richtfest am 11. November 2022 geht es für das neue Bundeszentrum der deutschen Kleingartenvereine nun in die entscheidende Phase. Wenn alles nach Plan verläuft, findet die Eröffnung des neuen Hauses im Herbst dieses Jahres statt und 2024 wird schrittweise auch die Ausstellung fertig und das Bundeszentrum für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Den Außenbereich wird die deutsche Schreberjugend als „Grünes Klassenzimmer“ für die Kooperation z.B. mit Schulen nutzen. Insgesamt ergeben sich für das Kleingartenwesen in Deutschland somit ganz neue Möglichkeiten der politischen Interessenvertretung in der Bundeshauptstadt. Angesichts von Klimawandel und Artensterben ist es umso wichtiger, den Beitrag der 900.000 Kleingärten zum Erhalt der grünen Infrastruktur zu zeigen.

Thomas Stölting, BDG

Bild: BDG, Gelhaar

Eine runde Sache – das Bundeskleingartengesetz feiert 40-jähriges Bestehen

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), als Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens, legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest.

Seit 40 Jahren gibt es das Regelwerk für das Kleingartenwesen in Deutschland nun schon. Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider. Denn angelehnt an ortsübliche Pachtpreise für Anbauflächen des gewerblichen Obst- und Gemüsebaus, sind auch die Pachtpreise für einen Kleingarten moderat. Damit ist das Kleingärtnern ein vergleichsweise günstiges Hobby. Zudem garantiert das BKleingG, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unbefristete Pachtverträge erhalten, die nicht einfach gekündigt werden können.

Nebst all diesen Vorzügen für Pächterinnen und Pächter sind diese im Umkehrschluss gefordert, sich an ein paar Regeln beim Bewirtschaften ihrer Kleingärten zu halten. Diese Regeln sind nicht die strengsten und sie einzuhalten nicht schwer machbar. Dazu zählt u.a. der Anbau von Obst und Gemüse, der im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ein Muss für die Nutzung eines Kleingartens ist. Auch muss man sich im Regelfall an die maximal überbaubare Fläche von 24m² und eine einfache Ausstattung der Laube halten – denn dauerhaftes Wohnen ist hier nicht erlaubt, liegt der Fokus doch ganz eindeutig auf dem Gärtnern.

Die Summe der Bestimmungen des BKleingG sowie der vor Ort gemachten Regeln in Verbänden und Vereinen erfüllen ihre Zwecke und sind letztendlich zum Vorteil aller. Etwa 13.500 gemeinnützige Kleingartenvereine, 500 Stadt-, Kreis-, Bezirks- und Regionalverbände und 20 Landesverbände sorgen dafür, dass Kleingartenanlagen dauerhafter Teil des öffentlichen Grünflächensystems sind. Sie geben der kleingärtnernden Gemeinschaft das gute Gefühl, in ihren Kleingärten einen sicheren Ort von dauerhaftem Bestand gefunden zu haben, in denen sich der Mensch frei fühlen und die Vorzüge eines der beliebtesten Hobbies bundesweit vollends genießen und ausleben kann. So wird mit sehr viel Engagement und Herzblut in hunderttausenden Kleingärten Obst und Gemüse aller Couleur angebaut, um sich selbst zu versorgen. Der Schutz des BKleingG ermöglicht es zudem, dass die große Kleingartengemeinschaft auf über 44.000 ha Landesfläche in den Städten und auf dem Land einen dauerhaften Beitrag zu Klimaresilienz und Biodiversität leisten kann. Letztendlich trägt jeder einzelne dazu bei, dass Kleingärten in unseren Städten und Gemeinden trotz zunehmender Flächennutzungskonkurrenz bewahrt werden und in ihrem Bestand erhalten bleiben. Nutzen und genießen Sie also die Freiheiten, die Ihnen das Bundeskleingartensetz seit über 40 Jahren bietet.

Sandra von Rekowski, BDG
Bild: BDG

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